Verschaffungsvermächtnis ist ein Vermächtnis, das einen Gegenstand betrifft, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört. Der Beschwerte wird verpflichtet, dem Bedachten Eigentum an dem betreffenden Gegenstand zu verschaffen.
Verschaffungsvermächtnis ist ein Vermächtnis, das einen Gegenstand betrifft, der zur Zeit des Erbfalls nicht zur Erbschaft gehört. Der Beschwerte wird verpflichtet, dem Bedachten Eigentum an dem betreffenden Gegenstand zu verschaffen.